Karte ab 60
Informationen
- Anzahl Reisende
- 1 Person
- Profil Reisende
- Personen ab 60 Jahren sowie Personen unter 60 Jahren, die nach Sozialgesetzbuch SGB VI Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsrente oder Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beziehen. Ein entsprechender Nachweis muss bei Bestellung vorgelegt werden.
- Verfügbare Preisstufen
- Verbundgebiet
- Entwertung notwendig
- nein
- Übertragbar
- nein
- Mitnahmemöglichkeit
- Kinder unter 6 Jahren
- Kündigung/Erstattung
- 
        Kündigung zu jedem Monatsende möglich; nach Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats-Frist) ohne weitere Zuzahlung; vor Ablauf des ersten Vertragsjahres wird der Differenzbetrag zur Monatskarte  Jedermann der Preisstufe 2 für die zurückliegenden Monate (maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises der Karte ab 60) nachberechnet 
 Details zur Kündigung
- Ersatz bei Verlust
- 
        einmal pro Jahr; 
 Bearbeitungsentgelt: 20 € Details öffnen
- Besonderheiten
- automatische Verlängerung (falls nicht gekündigt)
Gültigkeit
- Geltungsdauer
- 1 Jahr, beginnend mit dem Wunschmonat, frühestens mit dem Monat des 60. Geburtstages (bei Personen unter 60 Jahren nach Vorlage eines Rentenbescheids oder einer Dienstunfähigkeitsbescheinigung)
- Geltungsbereich
- gilt im gesamten VRN-Verbundgebiet in allen Bussen und Bahnen (DB: RE, RB und S-Bahn) jeweils 2. Klasse, in allen Ruftaxilinien sowie in allen Übergangsbereichen zu den benachbarten Verbünden KVV, HNV, RMV, RNN, saarVV und NVM; gilt im Übergangsbereich zum VAB nur zur Durchquerung mit Umstieg in Miltenberg.
 
    
            Preise / Kauf
| Kaufmöglichkeiten | 
| Handy-Ticket | 
| Online-Bestellung | 
| Bestellung per Post | 
Die Bestellung muss bis zum 10. des Vormonats beim Abo-Center vorliegen bzw. bis zum 20. des Vormonats online abgegeben werden.