Job-Ticket-Vereinbarung
Ab 1. Mai 2023: Neues Job-Ticket-Modell
Job-Ticket als Deutschland-Ticket
Mit der Einführung des Deutschland-Tickets zum 1. Mai 2023 hat der VRN ein neues Job-Ticket Modell eingeführt.
Interessierte Firmen, Institutionen und Verwaltungen können mit einem VRN-Verkehrsunternehmen ihrer Wahl eine Vereinbarung für das neue Job-Ticket-Modell abschließen. Dabei gibt es keine Einschränkung bei der Mitarbeiteranzahl.
Das Unternehmen bezahlt nur für die beschäftigten Mitarbeiter einen Grundbeitrag, die das Job-Ticket tatsächlich nutzen. Der Grundbeitrag wird monatlich abgerechnet, maßgeblich ist die Zahl der Nutzer im jeweiligen Monat.
Das Unternehmen muss mindestens einen Grundbeitrag in Höhe von 25% des Preises des Deutschland-Tickets zahlen, darüber hinaus sind drei weitere Grundbeitrags-Varianten möglich (siehe Tabelle). Jedes Job-Ticket als Deutschland-Ticket wird vom Bund pauschal mit 5% bezuschusst.
25% | 50% | 75% | 100% | |
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Preis Deutschlandticket: | 49,-- | 49,-- € | 49,-- | 49,-- |
Grundbeitrag Arbeitgeber: | 12,25 € | 24,50 € | 36,75 € | 46,55 € |
5% Zuschuss Bund: | 2,45 € | 2,45 | 2,45 € | 2,45 € |
Anteil Arbeitnehmer: | 34,30 € | 22,05 | 9,80 € | 0,00 € |
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Allgemeine Informationen zu den Job-Ticket-Modellen bis 30.04.2023 - keine Neuabschlüsse mehr möglich
Das Job-Ticket ist ein Angebot für Berufstätige, deren Arbeitgeber eine Job-Ticket-Vereinbarung mit einem VRN-Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat.
In den meisten Fällen trifft der Arbeitgeber eine Vereinbarung, die besagt, dass für jeden Mitarbeiter ein Grundbeitrag bezahlt wird (Job-Ticket I). Dabei hat er die Wahl, ob er eine Vereinbarung abschließt, bei der der Grundbeitrag mitarbeiterorientiert (Solidarbeitrag, für alle Mitarbeiter des Unternehmens) oder nutzerorientert (nur für die Mitarbeiter, die das Job-Ticket nutzen) entrichtet wird.
Alternativ können große Unternehmen mit vielen Beschäftigten auch eine Job-Ticket-Vereinbarung abschließen, die keinen Grundbeitrag aber dafür eine Mindestabnahmemenge von 200 Job-Tickets vorsieht (Job-Ticket II).
Job-Ticket I mit Grundbeitrag - keine Neuabschlüsse mehr möglich
Interessierte Firmen, Institutionen und Verwaltungen mit einer Mindestanzahl von 10 Mitarbeitern können mit einem VRN-Verkehrsunternehmen ihrer Wahl eine Vereinbarung für das Job-Ticket I abschließen. Es werden zwei Varianten angeboten. Die Variante Grundbeitrag mitarbeiterorientiert eignet sich für Firmen, bei denen vielen Mitarbeiter öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Die Variante Grundbeitrag nutzerorientiert ist günstiger für Firmen, bei denen verhältnismäßig wenig Mitarbeiter mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.
Vereinbarung mit Grundbeitrag mitarbeiterorientiert - keine Neuabschlüsse mehr möglich
Diese Vereinbarung beinhaltet die Zahlung eines Grundbeitrages für alle Beschäftigten des Unternehmens, unabhängig davon, ob sie das Job-Ticket beziehen oder nicht. Zu den Beschäftigten eines Unternehmens zählen: Voll- und Teilzeitkräfte (einschließlich Führungskräfte) sowie Auszubildende. Freie Mitarbeiter können kein Job-Ticket erhalten und sind entsprechend nicht zu berücksichtigen. Der Grundbeitrag wird monatlich abgerechnet. Die Höhe des Grundbeitrages richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.
Anzahl Mitarbeiter | Grundbeitrag je Mitarbeiter/Monat (inkl. Mwst) |
10 - 19 | 12,00 Euro (gültig ab 01.01.2023) |
20 - 49 | 11,50 Euro |
50 - 249 | 11,00 Euro |
250 - 999 | 10,50 Euro |
ab 1.000 | 10,00 Euro |
Tarifstand 1/2023
Vereinbarung mit Grundbeitrag nutzerorientiert - keine Neuabschlüsse mehr möglich
Das Unternehmen bezahlt nur für die beschäftigten Mitarbeiter einen Grundbeitrag, die das Job-Ticket tatsächlich nutzen. Dies müssen mindestens zwei Mitarbeiter sein.
Der Grundbeitrag wird monatlich abgerechnet, maßgeblich ist die Zahl der Nutzer im jeweiligen Monat. Die Höhe des Grundbeitrages beträgt die Differenz zwischen dem Monatspreis des Rhein-Neckar-Ticket und des Job-Tickets, derzeit entspricht das 50,30 € (Tarifstand 1/2023).
Job-Ticket II mit Mindestabnahmemenge - keine Neuabschlüsse mehr möglich
Das Job-Ticket II mit Mindestabnahmemenge eignet sich für große Firmen, die mindestens 200 Job-Tickets abnehmen. Es muss kein Grundbeitrag bezahlt werden, aber der Arbeitgeber muss sich verpflichten mindestens 20 % des Preises zu übernehmen.
Der Ticketpreis des Job-Ticket II entspricht dem Ticketpreis des Rhein-Neckar-Tickets.
Ab einer Mindestabnahme von 2.000 Job-Tickets, erhält das Unternehmen einen Rabatt auf den Arbeitgeberanteil.
Mindestabnahme Job-Tickets | Rabatt auf den Arbeitgeberanteil |
ab 2.000 | 4 % |
ab 4.000 | 8 % |
ab 5.000 | 12 % |
ab 6.000 | 16 % |
ab 7.000 | 20 % |