Wabensystem/Tarifgebiet
Tarifgebiet
Das VRN-Tarifgebiet reicht von Kusel und Zweibrücken im Westen bis Wertheim und Bad Mergentheim im Osten. Im Norden erstreckt es sich bis Alzey und Bensheim, im Süden bis Landau und Sinsheim. Und das bequem, preiswert und flexibel. Mit aufeinander abgestimmten Fahrplänen und einem einheitlichen Tarifangebot können Sie alle Busse, Straßenbahnen und freigegebenen Züge (DB: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) benutzen. Die Nachbarverbünde sind der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV), die Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr GmbH (HNV), der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN), der Verkehrsverbund Mainfranken (VVM), die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) und der Saarländische Verkehrsverbund (saarVV).
Elektronische Preisauskunft
Unsere Auskunft & Buchung ermittelt zu jeder Fahrtempfehlung auch die durchfahrenen Waben, die Preisstufe und den Fahrpreis. Ausnahmen: Bei Verbindungen mit Zwischenhalt bzw. außerhalb des VRN-Bereiches ist diese Funktion noch nicht möglich.
Die Preisstufen (Waben)
Das VRN-Verbundgebiet ist in Tarifzonen – sogenannte Waben – eingeteilt. Jede Wabe entspricht dabei einer Preisstufe. Was ein Fahrschein kostet, hängt davon ab, wie viele Waben Sie bei einer Fahrt durchfahren. Bei Monats- und Jahreskarten ist die Fahrkarte ab Preisstufe 3 verbundweit gültig, bei Einzel-Tickets ab Preisstufe 7. Jede Wabe wird nur einmal berechnet – egal wie oft Sie diese durchfahren. Es spielt keine Rolle, welche Verbundverkehrsmittel Sie innerhalb einer Wabe benutzen. Der Preis ist immer der gleiche. Das Zusammensetzen des erforderlichen Fahrpreises durch Entwertung mehrerer Einzelfahrscheine ist unzulässig.
Beispiel 1: Mannheim - Heidelberg
Preisstufe 4 Ma-hd/Bei der Fahrt von Mannheim (Zentrum) nach Heidelberg werden die Waben 94, 104, 115 und 125 durchfahren. 4 Waben = Preisstufe 4 bei Einzel-Tickets bzw. Preisstufe Verbundgebiet bei Zeitkarten und allen anderen Tickets. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit der Bahn, dem Bus oder der Straßenbahn unterwegs sind. Es zählen nur die durchfahrenen Waben entsprechend des Linienverlaufs. Die gelb markierten Stadttarif-Bereiche bleiben unberücksichtigt.
Beispiel 2: Leimen - Weinheim
Preisstufe 5 Leimen-whm/Bei der Fahrt von Leimen nach Weinheim werden die Waben 145, Stadttarif HD, 105, 85 und 65 durchfahren. 5 Waben = Preisstufe 5 bei Einzel-Tickets bzw. Preisstufe Verbundgebiet bei Zeitkarten und allen anderen Tickets. Auch hier spielt es keine Rolle, ob Sie mit der Bahn, dem Bus oder der Straßenbahn unterwegs sind. Es zählen nur die durchfahrenen Waben entsprechend des Linienverlaufs.
Besonderheiten: Einige Bereiche sind im Wabenplan farblich markiert. Welche Bedeutungen diese Markierungen haben und wie sie sich auf die Preisgestaltung auswirken lesen Sie weiter unten.
Den aktuellen Wabenplan erhalten Sie in (fast) allen Verkaufsstellen oder hier als PDF-Download:
Wabengrenzen
Wabengrenzen sind im Wabenplan grün markiert. Sie stellen Überlappungen von zwei benachbarten Waben dar und zählen zu beiden Nachbarwaben.
Wenn eine Fahrt auf einer Wabengrenze anfängt oder aufhört, die Fahrt jedoch nur in eine der beiden Waben führt, dann wird nur eine Preisstufe berechnet.
Ortstarif
Der allgemeine Ortstarif gilt in folgenden Kommunen:
• Gemeinde Biblis (Kreis Bergstraße)
• Gemeinde Dielheim (Rhein-Neckar-Kreis)
• Gemeinde Mühlhausen (Rhein-Neckar-Kreis)
• Gemeinde Römerberg (Rhein-Pfalz-Kreis)
• Gemeinde Sandhausen (Rhein-Neckar-Kreis)
Umsteigen ist gestattet, Rund- und Rückfahrten sind nicht zugelassen. Ab Entwertung sind die Tickets
60 Minuten lang gültig.
Preisstufe 0 oder City (Westpfalz)
Preisstufe 0
Die Preisstufe 0 gilt innerhalb der Städte Alzey (Buslinien Alzey Kernstadt sowie zum Stadtteil
Weinheim), Buchen (Kernstadt), Bürstadt, Eberbach, Edingen-Neckarhausen, Heppenheim, Sinsheim (Kernstadt u. innerhalb der Stadtteile), Hilsbach-Weiler (Grundschule), Herxheim (SÜW), Ilvesheim, St. Leon-Rot, Viernheim, Walldorf, Walldürn (Kernstadt), Wiesloch (Kernstadt), innerhalb von Baiertal, Schatthausen und Frauenweiler, zwischen Wiesloch (Kernstadt) und Frauenweiler, für Seniorenkarten in Speyer und innerhalb der VGMT-Waben.
Preisstufe City (Westpfalz)
Die Preisstufe City gilt für die Innenstadt Zweibrücken (Wabe 709) sowie für die Stadtverkehre Landstuhl (Wabe 844), Kusel (Wabe 780) und Rodalben (Wabe 730).
Stadttarife HD, MA/LU
Der Stadttarif Heidelberg umfasst die Wabe 125 inklusive des angrenzenden Bereichs im Übergang zur Wabe 116 (siehe Wabenplanausschnitt) und damit alle Haltestellen, die zur Stadt Heidelberg gehören.
Für Fahrten innerhalb dieses Bereiches wird der Preis des Stadttarifs HD angewendet. Bei Fahrten, deren Start- oder Zielhaltestelle außerhalb des Stadttarifs Heidelberg liegen, werden alle durchfahrenen Waben als einfache Einzelwaben gezählt.
Der Stadttarif MA/LU umfasst die Waben 83, 103, 94, 74, 84 und 104 – also alle Haltstellen, die zur Stadt Ludwigshafen, zur Stadt Mannheim und zu Ilvesheim gehören. Für Fahrten innerhalb dieses Bereiches wird der Preis des Stadttarifs MA/LU angewendet. Bei Fahrten, deren Start- oder Zielhaltestelle außerhalb des Stadttarifs MA/LU liegen, werden auch diese Waben einzeln gezählt.
Umlandwaben (Preisstufe 21)
In der Westpfalz gibt es Umlandwaben um die Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken. Innerhalb dieser im Wabenplan blau gekennzeichneten Bereiche gilt die Preisstufe 21.
Innerhalb einer Wabe gilt jedoch die Preisstufe 1. Bei Fahrten aus oder in diese Umlandwaben, werden die einzelnen Waben ganz normal gezählt.
Abweichung vom Wabentarif
Städte und Gemeinden im VRN-Gebiet können auf Antrag innerhalb der jeweiligen Stadt/Gemeinde den „Ortstarif“ oder einen kostenlosen Verkehr anbieten.
Beim Ortstarif handelt es sich um ein rabattiertes Einzel-Ticket für Kinder oder Erwachsene, das im Bus oder in der App „myVRN“ erworben wird und jeweils nur auf den Buslinien innerhalb der Stadt/Gemeinde gilt. Den Ortstarif bieten derzeit folgende Gemeinden an:
• Gemeinde Biblis inkl. der Ortsteile Wattenheim und Nordheim (Kreis Bergstraße)
• Gemeinde Dielheim inkl. der Ortsteile Horrenberg, Balzfeld, Oberhof und Unterhof (Rhein-Neckar-Kreis)
• Gemeinde Mühlhausen inkl. der Ortsteile Rettigheim und Tairnbach (Rhein-Neckar-Kreis)
• Die Ortschaften Heiligenstein, Berghausen und Mechtersheim in der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen (Rhein-Pfalz-Kreis)
• Gemeinde Sandhausen (Rhein-Neckar-Kreis)
Das Umsteigen ist gestattet, Rund- und Rückfahrten sind nicht zugelassen. Ab Entwertung sind die Tickets 60 Minuten lang gültig.
Der kostenlose Verkehr kommt ohne die Ausgabe von Fahrscheinen aus. Fahrgäste ohne gültigen, anderweitigen Fahrschein werden auf den Buslinien innerhalb der jeweiligen Stadt/Gemeinde kostenlos befördert. Den kostenlosen Verkehr bieten derzeit folgende Städte und Gemeinden an:
• Gemeinde Brühl inkl. der Ortsteile Brühl und Rohrhof (Rhein-Neckar-Kreis)
• Gemeinde Malsch einschließlich Verbindungen zum/vom Bahnhof Rot-Malsch (Rhein-Neckar-Kreis)
• Stadt Schwetzingen inkl. Hirschacker (Rhein-Neckar-Kreis)
• Stadt Walldorf einschließlich Verbindungen zum/vom Bahnhof Wiesloch-Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis)
Verbundübergänge
Ebenfalls farblich gekennzeichnet sind die Übergangsbereiche zu den benachbarten Verbünden. Hier gelten besondere Regelungen und Anerkennungen der VRN-Fahrscheine. Die besonderen Regelungen und Anerkennungen finden Sie hier: