Teil 1 III. 5.4 Rhein-Neckar-Ticket Plus
5.4.1 Geltung
Das Rhein-Neckar-Ticket Plus ist eine verbundweit gültige, übertragbare Jahreskarte. Übertragbar bedeutet, dass das Rhein-Neckar-Ticket Plus an eine beliebige Person zur Benutzung weitergegeben werden kann. Die unter § 10 der Beförderungsbedingungen festgelegten Regelungen zur Erstattung von Beförderungsentgelt gelten nur für den Zeitraum, in dem die Jahreskarte beim Verkehrsunternehmen hinterlegt wurde, das bedeutet, die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes wird für die Erstattung nicht anerkannt.
Ein Rhein-Neckar-Ticket Plus wird aktuell nur analog ausgegeben.
5.4.2 Mitnahmeregelung
Abweichend von I. 2. gilt folgende Mitnahmeregelung:
Das Rhein-Neckar-Ticket Plus berechtigt montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis zum nächstfolgenden Tag 3:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg, Hessen oder Rheinland-Pfalz ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3:00 Uhr zur Mitnahme von bis zu vier weiteren Personen ohne Altersbeschränkung oder einer weiteren Person mit allen Familienkindern/Enkelkindern bis einschließlich 14 Jahren.
Anstelle einer Person kann maximal ein Hund mitgenommen werden.
5.4.3 Kündigung
Es gilt Ziffer 5.1.3.
Wird das Rhein-Neckar-Ticket Plus vor Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monatsfrist) aus nicht von dem Verkehrsunternehmen zu vertretenden Gründen gekündigt, so wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Monatsabonnementpreis und dem Preis der Monatskarte Verbundgebiet für den zurückliegenden Zeitraum maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises des Rhein-Neckar-Tickets Plus nachberechnet. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist erfolgt keine Nachberechnung. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Aufwands bleibt dem Fahrgast unbenommen.