Branchenvereinbarung für gegenseitigen Verkauf von ÖPNV-Tickets unterzeichnet

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VRN unterstützt Verkaufsrechte und einheitliche Regelungen für den bundesweiten digitalen Vertrieb

Am zweiten Tag des VDV-Mobilitätskongresses unterzeichneten Branchenvertreter eine Absichtserklärung für einen künftigen gegenseitigen Vertrieb. Damit können dann auch die Fahrgäste im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) ÖPNV-Ticktes bundesweit digital erwerben.

VDV-Präsident Ingo Wortmann: „Wir brauchen verbindliche, gemeinsame Regeln beim Ticket-Verkauf, um den öffentlichen Nahverkehr für die Kundinnen und Kunden einfacher zu machen. Damit machen wir den ÖPNV als Ganzes attraktiver! Wir haben uns daher zum Ziel gesetzt, Vereinbarungen für den gegenseitigen ÖPNV-Vertrieb und den Fernverkehrstarif in der Branche zu schaffen und so zu einer Verbesserung der – insbesondere digitalen – Vertriebsmöglichkeiten beizutragen sowie den ÖPNV-Marktanteil zu erhöhen. Digitaler bundesweiter Verkauf muss gestärkt und vergütet werden. Die Branchenvereinbarung zeigt, dass wir stark genug sind, diese Themen aus der Branche heraus zu lösen.“ Die abgestimmten Regelungen zu Verkaufsrechten bedeuten keine Verkaufspflichten. Das heißt, die Entscheidung, ob ein Partner die Fahrscheine eines teilnehmenden Verkehrsunternehmens oder Verkehrsverbundes vertreibt, liegt bei ihm.

Die Absichtserklärung sieht vor, dass der DB-Fernverkehrstarif, Verbundtarife und der SPNV-Nahverkehrstarif von allen Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und weiteren Akteuren der Brancheninitiative bundesweit digital verkauft werden kann.

Kunden- und Vertriebsvorteile

„Für unsere Fahrgäste im VRN bedeutet dies einige Vorteile. Sie können ihr Ticket für eine bundesweit durchgängige Reisekette beim VRN oder einem teilnehmenden Verkehrsunternehmen im VRN erwerben, ohne sich bundesweit zu informieren oder weitere Apps herunterladen zu müssen“, so Volkhard Malik, VRN Geschäftsführer.

„Es ist schlicht an der Zeit, dass alle Branchenpartner sich im Sinne unserer Kundinnen und Kunden auf eine gegenseitige Verkaufbarkeit aller Tarife verständigen. Dabei setzen wir auf den bundesweiten digitalen Vertrieb und eine individuelle Ausgestaltung der Regeln über Lizenzverträge. Die Brancheninitiative ist entscheidend, um die Nutzung des öffentlichen Verkehrs weiter zu vereinfachen. Sie wird damit auch einen Beitrag zur Klimawende leisten.“, so Wortmann.

Hintergrund gegenseitiger Vertrieb

Gegenwärtig können ÖPNV-Fahrgäste Tarife und Tickets nicht in allen verfügbaren Vertriebskanälen des Nahverkehrs erwerben, denn es fehlen oft einheitliche vertragliche und organisatorische Regelungen zur gegenseitigen Verkaufbarkeit zwischen den Anbietern. Dieser Herausforderung hat sich seit 2019 die Brancheninitiative „Gegenseitiger Verkauf“ (BIGV) angenommen. Hinter der Initiative stehen der Bundesverband SchienenNahverkehr (vormals BAG-SPNV), die Deutsche Bahn sowie Vertreter der Wettbewerbsbahnen über Mofair und den DTV (Deutschlandtarifverbund), der Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen, die Brancheninitiative Mobility inside und Vertreter der Hauptgeschäftsstelle des VDV als Branchenverband.

Die Branche gibt sich nun gegenseitige Verkaufsrechte und einheitliche Regelungen für den digitalen Verkauf von Tickets im öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs-Vertrieb.

Folgende Verkehrsunternehmen bzw. -verbünde/ Aufgabenträger unterzeichneten als Vertragspartner die Erklärung zum gegenseitigen Verkauf:
Weitere Vertragspartner/ Tarifgeber folgen nach abgestimmten Gremienläufen.
Augsburger Verkehrsgesellschaft (AVG), Donau-Iller Nahverkehrsverbund GmbH (DING), Großraumverkehr Hannover (GVH), Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV), Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV), Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV), Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), Regensburger Verkehrsverbund (RVV), Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV), Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen GmbH (VBN), Verkehrsverbund Rhein Ruhr GmbH (VRR), Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN), Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS), Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH (VGN), Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG), Agilis Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG, Bayerische Regiobahn
cantus Verkehrsgesellschaft mbH, Deutsche Bahn AG, Die Länderbahn GmbH (DLB), Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH, Hessische Landesbahn GmbH (HLB), NBE nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co.KG, NETINERA Deutschland GmbH, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG), Transdev Deutschland GmbH, Vlexx GmbH, Bayerische Eisenbahngesellschaft mbh, Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord)

Die Absichtserklärung findet sich auf www.vdv.de/bigv. Das Presse-Foto wird auf www.vdv.de/presse verknüpft.