Teil 1 III. 4.1 Räumlicher Geltungsbereich
4.1.1 Der räumliche Geltungsbereich der Monatskarte wird in Form der Wabennummern nach den vom Fahrgast gewünschten Fahrtstrecken auf der Monatskarte abgebildet.
4.1.2 Für die Orts- und Stadttarife wird anstelle der Wabennummern der Orts- bzw. Stadtname eingetragen.
4.1.3 Bei Fahrten über 3 Waben (Preisstufen) und mehr wird „VRN-Verbundgebiet“ eingetragen.
4.1.4 Innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereichs berechtigen Monatskarten zu beliebig häufigen Fahrten mit unbeschränkter Umsteigeberechtigung.