Teil 1 II. Luftlinientarif
1. Fahrtberechtigung
Die Fahrtberechtigung im digitalen Luftlinientarif kann nur elektronisch und personalisiert über eine entsprechende Vertriebs-Applikation (App) auf einem für entsprechende Apps geeigneten Endgerät ausgegeben werden. Fahrtberechtigt sind nur der in der App registrierte Hauptnutzer sowie bis zu vier mitgenommene Personen (Mitfahrer), sofern diese vor Fahrtantritt in der App eingetragen wurden.
Voraussetzung für die Nutzung des Luftlinientarifs ist eine Registrierung über die jeweilige App eines vom VRN für den Vertrieb des Luftlinientarifs autorisierten Anbieters. Die autorisierten Anbieter werden über die VRN-Internetseite unter www.vrn.de ausgewiesen.
Die Fahrtberechtigung berechtigt den Hauptnutzer der App sowie die Mitfahrer zum sofortigen Fahrtantritt.
2. Fahrpreis für Hauptnutzer
2.1 Fahrpreisermittlung
Der Fahrpreis ermittelt sich aus einem Grundpreis je Fahrt und einem entfernungsabhängigen Kilometerpreis je angefangenem Kilometer. Der Grund- und der Kilometerpreis sind in der Fahrpreistabelle dargestellt.
Zur Ermittlung der Kilometer wird die Luftlinienentfernung zwischen der Start- und der Zielhaltestelle zu Grunde gelegt.
2.2 Höchstpreis pro Fahrt (Bestpreis)
Übersteigt der Preis für eine Fahrt den Preis, der im Wabentarif für die Verbindung zwischen Start- und Zielhaltestelle gegolten hätte, wird sofern es für die entsprechende Preisstufe eine 5-Fahrten-Ticket gibt, der Preis des 5-Fahrten-Tickets Erwachsene der jeweiligen Preisstufe pro Fahrt abgerechnet. Gibt es für die entsprechende Preisstufe kein 5-Fahrten-Ticket, wird der Preis des Einzel-Ticket Erwachsene abgerechnet. Für Inhaber der BahnCard gilt Ziffer 2.4.
2.3 Bestpreis-Abrechnung
Die Hauptnutzer des Luftlinientarifs erhalten für ihre Monatsabrechnung eine Bestpreis-Optimierung. Diese Abrechnung ermittelt die günstigste Preiskombination für alle Fahrten, die im Rahmen des abgelaufenen Kalendermonats durch den Hauptnutzer mit dem Luftlinientarif angetreten und bis 3:00 Uhr des darauffolgenden Monatsersten beendet wurden. Entscheidend für den Fahrtantritt ist der Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrtberechtigung.
Die App ermittelt hierzu die kostengünstigste Tarifkombination aus:
• Preis pro Fahrt gemäß Ziffern 2.1 und 2.2,
• Preiskappung pro Tag gem. Ziffer 2.3.1
• Preiskappung pro Monat.
Zur Ermittlung der relevanten Preisstufe jeder einzelnen Fahrt wird die Preisstufe angesetzt, mit der man im Wabentarif zwischen Start- und Zielhaltestelle unterwegs sein kann.
2.3.1 Preiskappung pro Tag
Es wird der Preis eines Einzeltages im Rahmen eines 5-Tage-Tickets der relevanten Preisstufe angesetzt.
Berücksichtigt werden alle vom Hauptnutzer mit dem Luftlinientarif zu zahlenden Einzelfahrten, sofern diese im zeitlichen Geltungsbereich eines Tages-Tickets gem. analogem Wabentarif (inklusive der Fortgeltungsregelungen gem. III. 3.3.4, 3.3.5 und 3.3.6) angetreten und beendet wurden. Fahrten, die den Fortgeltungszeitraum des Folgetages tangieren, werden nur im Rahmen einer Tagespreiskappung berücksichtigt.
Der Preis eines Einzeltages des 5-Tage-Tickets "Verbundgebiet" gilt als Maximalpreis pro Tag, sofern die Summe aller am relevanten Tag abzurechnenden Einzelfahrpreise den Preis eines Einzeltages im Rahmen des 5-Tage-Tickets Verbundgebiet überschreitet.
Darüber hinaus werden auch Preiskappungen bei niedrigeren Preisstufen des 5-Tage-Tickets vorgenommen, wenn sich dadurch eine günstigere Tarifkombination ergibt. Dabei werden mehrere Fahrten, die gemäß den Anwendungsregeln des 5-Tage-Tickets (III 4.3.3) vollständig im selben Geltungsbereich lagen, zu einem Tagespreis zusammengefasst. Zusätzliche Fahrten desselben Tages, die in anderen Preisstufen oder Geltungsbereichen stattfanden, werden unverändert mit dem Preis pro Fahrt gemäß Ziffern 2.1 und 2.2 abgerechnet. Bei mehreren Kombinationsmöglichkeiten wird die günstigste Variante abgerechnet und auf der Monatsrechnung ausgewiesen.
2.3.2 Preiskappung pro Monat
Es wird der Preis einer Monatskarte der relevanten Preisstufe angesetzt.
Der Preis einer Monatskarte "Verbundgebiet" gilt als Maximalpreis pro Kalendermonat, sofern die Summe aller im relevanten Monat abzurechnenden Einzelfahrpreise oder Tagespreise gem. Ziffer 2.3.1 den Preis einer Monatskarte „Verbundgebiet“ überschreitet.
Darüber hinaus werden auch Preiskappungen bei niedrigeren Preisstufen der Monatskarte vorgenommen, wenn sich dadurch eine günstigere Tarifkombination ergibt. Dabei werden mehrere Fahrten, die gemäß der Anwendungsregelung der Monatskarte (siehe III. 4.) vollständig im selben Geltungsbereich lagen, zu einem Monatspreis zusammengefasst.
Zusätzliche Fahrten in demselben Monat, die in anderen Preisstufen oder Geltungsbereichen stattfanden, werden unverändert mit dem Preis pro Fahrt gemäß Ziffern 2.1 und 2.2 oder mit dem Tagespreis gemäß Ziffer 2.3.1 abgerechnet. Bei mehreren Kombinationsmöglichkeiten wird die günstigste Variante abgerechnet und auf der Monatsrechnung ausgewiesen.
2.4 BahnCard-Rabatt
Besitzt der Hauptnutzer eine BahnCard und hat dies in der App angegeben, wird ein BahnCard-Rabatt von grundsätzlich 25 % sowohl beim Grundpreis als auch beim Kilometerpreis gewährt. Übersteigt der Preis für eine Fahrt den Preis des BC-Tickets, der im Wabentarif für die preisgünstigste Verbindung zwischen Start- und Zielhaltestelle gegolten hätte, wird der Preis des entsprechenden BC-Tickets abgerechnet. Der BahnCard-Rabatt gilt nicht für angemeldete Mitfahrer. Der rundungsbedingt von 25 % geringfügig abweichende exakte Grund- und Kilometerpreis ist in der Preistabelle dargestellt.
2.5 Nutzung der 1. Klasse
Bei Nutzung der 1. Klasse wird je Fahrt additiv ein Zuschlag von 50 % auf den Gesamtfahrpreis nach 2.1 und 2.2, abgerundet auf einen ganzen Cent-Betrag erhoben. Der 1. Klasse-Zuschlag ist im Höchstpreis pro Tag bzw. Monat nicht inkludiert und ist auch nicht mit weiteren Rabatten kombinierbar.
3. Fahrpreis für Mitfahrer
Hauptnutzer des Luftlinientarifs haben die Möglichkeit, im Falle einer Gruppenfahrt die Fahrtberechtigung für bis zu vier weitere Personen über die App zu erwerben. Der Fahrpreis für den registrierten Hauptnutzer der App wird unverändert gemäß Ziffer 2 berechnet, wobei auch die Ziffern 2.3 bis 2.5 zur Anwendung kommen. Für jeden Mitfahrer beträgt der Fahrpreis 50 % des Luftlinientarifs gem. Ziffer 2.1. und 2.2. Die Ziffern 2.3 und 2.4 werden bei der Preisberechnung der Mitfahrer nicht angewendet.
4. Fahrpreis für Kinder
Für Kinder gilt im Luftlinientarif kein spezieller Fahrpreis.
5. Kaufzeitpunkt und Geltungsdauer
Die jeweilige App muss vor Fahrtantritt aktiviert und die Fahrtberechtigung muss vor Betreten des Fahrzeuges auf einem mit der App bestückten Endgerät erworben werden.
Die Geltungsdauer der Fahrtberechtigung beginnt mit dem digitalen Erwerb des Tickets in Form des aktiven Kaufvorgangs oder Check-ins und endet mit dem Check-out oder Ausstieg. Ein Umstieg bzw. eine kurze Fahrtunterbrechung werden nicht als Beendigung der Fahrt gewertet. Eine Einzelfahrt im Luftlinientarif darf max. so lange dauern, wie die Geltungsdauer eines entsprechenden Einzel-Tickets der kürzesten Verbindung im Wabentarif wäre.
6. Erstattung
Eine per App erworbene Fahrtberechtigung ist unmittelbar gültig und kann daher nicht erstattet werden.
7. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf jedes Kalendermonats durch den Anbieter der App.